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Mediation

Es gilt für kleine als auch große Unternehmen: Ein offener und entspannter Umgang miteinander, ein gutes Arbeitsklima ist nicht nur angenehm, es ist auch billiger. Unstimmigkeiten, Reibereien oder sogar Streitigkeiten mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern senken die Produktivität, kosten also bares Geld.

Der Eskalation vorzubeugen und mit den Konfliktpartnern eine Lösung zu erarbeiten, die alle Beteiligten annehmen können – das ist die Aufgabe des Wirtschaftsmediators. Hier gelangen Sie zu mein (Xing Coach Profil).

Wir bieten Ihnen im Umfeld der Mediation alle Grundlagen, Methoden und Techniken einer konsensorientierten und zielführenden Vermittlung auf verschiedenen Ebenen an. Zum anderen sind wir mit allen wirtschaftlichen und juristischen Bedingungen vertraut, die ein Wirtschaftsmediator kennen muss.

Im Zuge des Mediationsprozesses verstehen wir uns als Interessenvertreter aller Parteien und wahren deren Anliegen indem wir dafür Sorge tragen, dass die Parteien gegenseitig verstehen, welches Anliegen der Konfliktpartner hat.

Wissenswertes zur Wirtschaftsmediation und zum Mediationsverfahren

Mediation

Definition Wirtschaftsmediation

Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Beilegung von Konflikten. Die Parteien erarbeiten selbständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Konfliktes. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt. Der Mediator wird von den Parteien selbst bestimmt, wobei die Mediationsstelle die Parteien bei ihrer Auswahl berät.

Der Mediator ist dabei kein Schiedsrichter und hat keine Entscheidungsgewalt. Er begleitet die Parteien bei deren Verhandlungen und hilft ihnen unter Anwendung bewährter Methodik, gemeinsam zukunftsorientierte und tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Wichtig zu wissen:

Im Gegensatz zum Schiedsverfahren erlangen die Parteien keinen vollstreckbaren Titel. Für die Vollstreckbarkeit ist die Vereinbarung als vollstreckbarer Anwaltsvergleich zu schließen. Auch verfügt der Mediator, anders als der Schiedsrichter, über keine Zwangs- oder Entscheidungsgewalt. In der Mediation verbleibt die Entscheidungsgewalt bei den Parteien.

Ihre Vorteile beim Mediationsverfahren:

  • Erarbeitung von wirtschaftliche Lösungen, bei denen beide Seiten gewinnen können
  • Flexible, eigenverantwortliche Gestaltung des Verfahrens
  • Zukunftsorientierte Lösung statt Festhalten am Konflikt
  • Fairer Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust
  • Unbelastete Fortführung geschäftlicher bzw. persönlicher Beziehungen
  • Höchstmaß an Vertraulichkeit, kein öffentliches Verfahren
  • Geringer Zeit- und Kostenaufwand, kein mehrinstanzliches Gerichtsverfahren, Schonung von Ressourcen
  • Sofortiger Beginn des Verfahrens möglich
  • Hemmung der Verjährung von Ansprüchen bis zwei Monate nach Beendigung des Mediationsverfahrens

Wie läuft ein Mediationsverfahren ab?

Die wesentlichen Verfahrensgrundsätze der Mediation sind die Prinzipien der Freiwilligkeit, der Eigenverantwortlichkeit der Parteien, der Neutralität des Mediators und der absoluten Vertraulichkeit. Das Mediationsverfahren kennt keinen starren Aufbau. In der Praxis lassen sich fünf Phasen unterscheiden:

1. Einstieg
Der Mediator eröffnet die Verhandlung. Die notwendigen Regeln werden besprochen und festgelegt. Es wird eine Mediationsvereinbarung zwischen dem Mediator und den Parteien abgeschlossen.

2. Darstellung der Positionen
Die Parteien legen ihre gegensätzlichen Positionen dar. Dadurch werden ihre unterschiedlichen Sichtweisen erkennbar.

3. Ermittlung der Interessen
In dieser Phase verlassen die Parteien ihre starren Positionen. Sie erkennen die dahinter liegenden Interessen und entwickeln gegenseitiges Verständnis.

4. Suche nach Lösungsoptionen
Gemeinsam erarbeiten und bewerten die Parteien verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Ziel ist es, ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren.

5. Abschlussvereinbarung
Nach der Einigung auf eine einvernehmliche Lösung wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung abgeschlossen.

Sehen Sie zur Vertiefung des Themas das Erklärvideo Mediation des Bundesverbandes Mediation e.V.:

Mediation und Gerichtsverfahren im Vergleich

1. Zeitaufwand
Bezüglich des Zeitaufwandes birgt die Mediation deutliche Vorteile gegenüber einem klassischen Gerichtsverfahren, welches bei einer Instanz durchschnittlich drei bis neun Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt ein bis anderthalb Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Dauer einer Mediation beläuft sich dagegen je nach Art und Umfang des Konfliktes nur auf wenige Tage (1-3).

2. Kosten
Die Kosten eines Gerichtsverfahrens können schnell unerwartet in die Höhe schießen. Zudem stellt sich erst zum Ausgang des Verfahrens heraus, welche Partei die entstandenen Kosten zu tragen hat. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Bei einem Streitwert zwischen 10 Tsd € und 100 Tsd € entstehen Verfahrenskosten zwischen 2 Tsd € und 47,5 Tsd €. Zusätzlich sind gegebenenfalls Kosten für Gutachter, Zeugen und sonstige Auslagen sowie die persönlichen Kosten der Partei in Zeit und Spesen zu berücksichtigen. Hinzu kommen die Kosten eines möglichen Berufungsverfahrens.

Für Unternehmen fallen neben den genannten Kosten noch folgende Kosten an:

Wie aktuelle Konfliktkostenstudien zeigen, verursachen Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen auch einen hohen betrieblichen Aufwand (im Prinzip Opportunitätskosten). Die Auseinandersetzung mit alten Aufträgen bewirkt gravierende Ausfälle in der produktiven Tätigkeit des laufenden Betriebs. Konfliktkosten entstehen dabei zudem vor allem durch ineffektive Nutzung von Arbeitszeit. Die Summe dieser Konfliktkosten ist dabei so hoch, wie mindestens 20% der gesamten Personalkosten.

Die Konfliktkosten lassen sich in 3 Kategorien aufteilen:

  • Person (Mitarbeiterfluktuation, Krankheit, kontraproduktives Verhalten)
  • Team (Kunden- und Lieferantenfluktuation, Mängel in der Projektarbeit, Entgangene Aufträge)
  • Organisation (Über- und Unterregulierung, Anreiz- und Motovationssysteme, Arbeitsrechtliche Maßnahmen)

Die Konfliktkosten aus diesen Kategorien erreichen sehr schnell den 6-stelligen Bereich. Eine Konfliktstudie der KPMG bietet dazu interessante Informationen.

Kosten der Mediation

Das Mediationsverfahren wird durch einen Stundensatz für die Leistung des Mediators abgerechnet. Die Stundensätze können auch gestaffelt werden, die ersten Mediationsstunden sind dann somit günstiger als spätere. Dies kann und soll bewirken, dass die Motivation der Parteien zu einer zügigen Einigung steigt.

Die Kosten werden von beiden Konfliktparteien zu je 50 % getragen.

Außerdem ist finanziell interessant, dass mittlerweile bereits ein Viertel der Rechtsschutzversicherer die Mediation in ihren Leistungskatalog aufgenommen hat. Zahlreiche weitere Rechtsschutzversicherer haben das Potential der Mediation ebenfalls als Konfliktlösungsinstrument erkannt und bemühen sich, die Mediation explizit in ihr Leistungsspektrum aufzunehmen.

Ob eine Mediation in finanzieller Hinsicht lohnender ist, als ein Gerichtsverfahren, hängt also von Art und Umfang des Konfliktes sowie vom vorliegenden Streitwert ab. Bei größeren Summen bietet die Mediation deutliche finanzielle Vorteile gegenüber einem klassischen Gerichtsverfahren. Bei kleineren Streitwerten lohnt sich ein Gerichtsverfahren finanziell eher.